- zurückbuchen
- zu|rụ̈ck|bu|chen; zurückzubuchen
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
zurückbuchen — zu|rụ̈ck|bu|chen <sw. V.; hat: eine ↑ Buchung (1) rückgängig machen: einen Fehlbetrag z. lassen … Universal-Lexikon
Teldafax — Holding AG Rechtsform Aktiengesellschaft Sitz Troisdorf, Deutschland … Deutsch Wikipedia
Zahlungspflichtiger — ist ein Schuldner, der zu einer Leistung in Geld verpflichtet ist. Dieser Anspruch des Gläubigers kann aus einem Schuldverhältnis oder einer öffentlich rechtlichen Verpflichtung resultieren. Das trifft sowohl für gewöhnliche Zahlungen, als auch… … Deutsch Wikipedia
ristornieren — ri|stor|nie|ren 〈V. tr.; hat〉 rückgängig machen, zurückbuchen [<ital. ristornare „zurückwenden“] * * * ri|stor|nie|ren <sw. V.; hat [ital. ristornare, aus: ri = zurück, wieder u. stornare, ↑ stornieren] (Wirtsch.): (eine falsche Buchung)… … Universal-Lexikon